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Grenzüberschreitendes Erbrecht — eine Rechtsordnung genügt nicht.

Vermögen im Ausland, Erben in verschiedenen Ländern, unterschiedliche Steuerrechte: Internationales Erbrecht erfordert präzise Koordination. Wir kennen die Fallstricke.

Leistungsumfang

Was wir für Sie koordinieren.


  • Bestimmung des anwendbaren Erbrechts nach EU-Erbrechtsverordnung
  • Europäisches Nachlasszeugnis und internationale Nachlassabwicklung
  • Steuerliche Analyse bei Erbfällen mit Auslandsbezug
  • Doppelbesteuerungsabkommen im Erbschaftsteuerrecht
  • Testamentsgestaltung für international aufgestellte Familien
  • Koordination mit Rechtsanwälten im Ausland

Unser Vorgehen

In drei Schritten.

01

Sachverhaltsaufnahme

Wir erfassen alle relevanten Anknüpfungspunkte: Wohnsitze, Vermögensstandorte, Staatsangehörigkeiten.

02

Rechtliche Einordnung

Wir bestimmen das anwendbare Erbrecht und analysieren die steuerlichen Konsequenzen in allen betroffenen Ländern.

03

Gestaltung & Abwicklung

Wir entwerfen Testamente, koordinieren die Nachlassabwicklung und minimieren Steuerbelastungen.

Warum HBC Legal

Grenzüberschreitende Expertise

Wir kennen die Wechselwirkungen zwischen deutschem Erbrecht, EU-Recht und ausländischen Rechtsordnungen.

Steuerliche Optimierung

Internationale Erbfälle bieten Gestaltungsspielräume — wir nutzen sie rechtssicher.

Netzwerk

Für ausländische Rechtsordnungen kooperieren wir mit spezialisierten Kanzleien vor Ort.

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Sprechen wir über Ihre Situation.

Erstes Gespräch: 15 Minuten, kostenlos und unverbindlich.

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